Erklärung zur Barrierefreiheit

Orhan Cetinkaya ist bemüht, die Webseite https://cet-elektronik.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://cet-elektronik.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Unzureichende Kontraste: An einigen Stellen weisen die Kontraste von Texten und Bedienelementen zum Hintergrund keine ausreichenden Kontrastverhältnisse auf (WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)).
  • Fehlende Alternativtexte für Bilder: Für einige Bilder sind keine aussagekräftigen Alternativtexte hinterlegt, wodurch blinden und sehbehinderten Nutzern wichtige Informationen verloren gehen (WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
  • Nicht eindeutige Linktexte: Einige Links sind nicht eindeutig gekennzeichnet und erschweren die Navigation für Nutzer von Screenreadern (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.4 Linkzweck (im Kontext)).

Wir planen, diese Mängel in naher Zukunft zu beheben.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 12. Februar 2026 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Orhan Cetinkaya
Seligenstädter Straße 39
63322 Rödermark
Telefon: +49 6074 211536
E-Mail: sales1(at)cet-elektronik.de

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG einschalten. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.